BG

Vormerksystem

Nachschulung nach dem Führerschein - Vormerksystem

 

Warum?

Bei zwei Vorfällen von einem der unten angeführten Delikte innerhalb von zwei Jahren.

Wie?

In gemeinsamen Gruppengesprächen werden Strategien erarbeitet, um ein zukünftiges Fehlverhalten im Straßenverkehr zu vermeiden.


Anwesenheit und aktive Mitarbeit führen zu einem positiven Kursabschluss.

 

ACHTUNG: bei Nichtbefolgung der Maßnahme wird die Lenkberechtigung bis zur positiven Absolvierung entzogen!

Die 13 Vormerkdelikte im Überblick:

* Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei C-LenkerInnen (LKW)
* Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei D-LenkerInnen (Bus)
* Behinderung am Schutzweg (bei Gefährdung der Fußgängerin/des Fußgängers)
* Nichtbeachtung des Zeichens „Halt", wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt werden und dabei gefährdet werden
* Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung anderer
* Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen
* Missachtung des Fahrverbotes für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen
* Missachtung der Tunnelverordnung bei Beförderung von gefährlichen Gütern im Autobahntunnel
* Befahren einer durch Rotlicht und/oder Schranken gesperrten Eisenbahnkreuzung
* Lenken eines Kfz, dessen technischer Zustand oder nicht entsprechend gesicherte Beladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
* Nichtbeachtung der Vorschriften über Kindersicherung
* Übertretung der 0,5 Promille-Grenze
* Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden